Kinder- und Jugendwohngruppe Parchim

Kinder- und Jugendwohngruppe Parchim
im Jugendhilfeverbund des DRK Parchim e.V.

Die Wohngruppe befindet sich im Zentrum der Stadt Parchim. Alle Schulformen sind am Ort vorhanden und ebenso wie Ämter, Ärzte und Einkaufzentren bequem zu Fuß zu erreichen. Für die Fahrt zu weiteren Bildungsstätten nutzen die Kinder und Jugendlichen die öffentlichen Verkehrsmittel. Das Haus verfügt über ein schön gestaltetes Außengelände, welches für Erholungs- und Freizeitaktivitäten nutzbar ist. Im Keller des Hauses befinden sich außerdem ein Sport- und ein Computerraum zur Nutzung durch die Kinder und Jugendlichen. Zudem sind die Freizeiteinrichtungen der Stadt mit ihren unterschiedlichen Angeboten gut zu erreichen und stehen für eine eigenverantwortliche Gestaltung der Nachmittage zur Verfügung. 

Zielgruppe

Die Wohngruppe verfügt insgesamt über 9 koedukative Plätze. 
In die Wohngruppe aufgenommen werden Kinder und Jugendliche beiderlei Geschlechts von ca.6 -18 Jahren. Dies betrifft Mädchen und Jungen, bei denen die notwendige Voraussetzung für eine vollstationäre Betreuung auf der gesetzlichen Grundlage des SGB VIII gegeben ist und bei denen die notwendigen Ressourcen der Herkunftsfamilie und des sozialen Umfeldes nicht mehr ausreichen, die bestehenden Belastungsfaktoren auszugleichen. Die meisten dieser Heranwachsenden haben einen erhöhten Bedarf an personeller Zuwendung, dem nur durch intensiven Personaleinsatz Rechnung getragen werden kann. Dies betrifft z. B. Kinder und Jugendliche:

  • die vorübergehend nicht mehr mit ihrer Familie zusammenleben können und die Familien Hilfe für die Lösung ihrer familiären Konflikte (z.B. Patchworkproblematiken) benötigen
  • die ein kind- bzw. jugendgerechtes Wohnumfeld mit entwicklungsförderlicher und annehmender Atmosphäre benötigen
  • die teilweise erheblichen Entwicklungsdefizite aufweisen und/oder Auffälligkeiten im emotionalen, kognitiven oder sozialen Bereich zeigen
  • die einen nicht altersgemäßen Umgang mit Normen, Regeln und moralischen Instanzen haben
  • die Schul- und Lernprobleme haben bzw. bereits schuldistanziertes Verhalten zeigen
  • die eine Lernbehinderung, oder im Einzelfall nach Absprache mit den zuständigen Ämtern eine leichte geistige Behinderung haben
  • die auf Grund ihrer Verhaltensauffälligkeiten in ihren Familien, Schulen und sozialen Umfeld Ausgrenzungen erleben und Hilfe bei der Wiedereingliederung benötigen
  • mit klinischen Erfahrungen und diagnostizierten psychischen Auffälligkeiten / Erkrankungen, die eine stationäre Hilfe zur Erziehung zur Wiedereingliederung und Teilhabe in ihrem sozialen Kontext (Schule, Beruf, Familie, soziales Umfeld) benötigen

Die Aufnahme erfolgt nach den Grundsätzen der Freiwilligkeit und baut auf eine Zusammenarbeit mit den Erziehungsberechtigten und allen Fallbeteiligten. Das heißt nicht, dass eine stationäre Hilfe von einzelnen Beteiligten nicht auch als Zwangskontext empfunden werden kann. Hier arbeiten wir mit dem Widerstand und versuchen ihn gemeinsam aufzulösen. 

Bereich der Hilfen zur Erziehung nach §§ 27, 34 und 41 SGBVIII

Aufnahmeverfahren und Ausschlusskriterien

Grundsätzlich geben wir den Personensorgeberechtigten, den Kindern und Jugendlichen sowie den zuständigen Mitarbeitern der Jugendämter die Möglichkeit, die Wohngruppe kennen zu lernen. Nach der Aufnahme bietet eine 10 bis 12-wöchige Orientierungsphase allen Beteiligten die Gelegenheit zu überprüfen, ob das Hilfeangebot geeignet und notwendig ist. Dazu gehören unter anderem ausführliche Gespräche mit den pädagogischen und therapeutischen Mitarbeitern. Inhalte dieser Gespräche sind die Darstellung der Arbeitsweisen und Möglichkeiten der Einrichtung, das Erfragen von Interessen, Wünschen, Aufträgen und Vorstellungen der Klienten, die Veränderungsvorstellungen der Personensorgeberechtigten und die Möglichkeiten einer kooperativen Zusammenarbeit zwischen Klient, Herkunftssystem, Jugendamt und Leistungserbringer bzw. anderen Helfern.

Die Orientierungsphase nutzen wir für eine sozialpädagogische Diagnostik, die folgende Schwerpunkte beinhaltet:

  • Klärung der Bedeutung des als problematisch beschriebenen Verhaltens
  • Wer hat welche Veränderungswünsche?
  • Klärung der Perspektive und den damit verbundenen möglichen Zielen und Aufgaben
  • Prüfung, ob es medizinisch/ (psycho)therapeutische Bedarfe über die fachlichen Leistungen der Wohngruppen hinaus gibt (KJPP, externe Therapeuten etc.)
  • Biographiearbeit sowie intensive Kontakte zum Herkunftssystem
  • Nach Beendigung der Orientierungsphase und weiterem Verbleib wird mit allen Beteiligten der Hilfeplan konkretisiert.

Die Maßnahme ist jedoch nicht geeignet, wenn:

  • primär eine pflegerische oder medizinische Hilfe auf Grund einer geistigen, psychischen oder schwerwiegenden körperlichen Behinderung des Kindes oder Jugendlichen erforderlich ist

  • eine ausgeprägte Suchtproblematik vorliegt

  • es eine akute Suizidgefährdung und massives fremd- und selbstgefährdendes Verhalten des Kindes oder Jugendlichen gibt

  • junge Menschen mit manifestierten psychischen Störungen bzw. die sich in einem akuten Schub ihrer Erkrankung befinden und medizinisch/psychiatrische Hilfe benötigen

  • junge Menschen mit manifester Gewaltbereitschaft und schädlicher Neigung (Definition nach JGG)

Wie geht es weiter?

Nehmen Sie bitte mit Ihrem Ansprechpartner vor Ort Kontakt auf.


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