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Wahl des Betriebsrats

Die Wahl findet am 13. Dezember 2023 statt.

 

Stimmabgabe am 13. Dezember 2023

  • von 08.30 bis 10.30 Uhr
    > im Saal der Seniorenwohnanlage Lübz

    Scharnhorststraße 25, Lübz 
     
  • von 12.00 bis 14.00 Uhr
    > im großen Saals des Pflegeheimes Sternberg
    Finkenkamp 46, 19406 Sternberg
     
  • von 12.00 bis 13.30 Uhr
    > im Raum 0.4 der Geschäftsstelle des DRK­Kreisverbandes Parchim e.V.

    Moltkeplatz 3, 19370 Parchim


Wahlausschreiben für die Wahl des Beriebsrats (PDF-Download)

Es können nur Arbeitnehmer wählen oder gewählt werden, die in der Wählerliste eingetragen sind. 
Wahlberechtigt sind alle Arbeitnehmer des Betriebs, die das 16. Lebensjahr vollendet haben. Werden Arbeit­nehmer eines anderen Arbeitgebers zur Arbeitsleistung überlassen, so sind diese wahlberechtigt, wenn sie länger als drei Monate im Betrieb eingesetzt werden. 

Die Wählerlisten werden, soweit erforderlich (durch Neueinstellungen oder Entlassungen) bis zum Wahltag ergänzt. 
Wählbar sind alle Wahlberechtigten, die sechs Monate dem Betrieb angehören. Auf diese sechsmonatige Betriebszugehörigkeit werden Zeiten angerechnet, in denen der Arbeitnehmer unmittelbar vorher einem an­deren Betrieb desselben Unternehmens oder Konzerns (§18 Abs. 1 des Aktiengesetzes) angehört.