Die tägliche Flut von Corona-Nachrichten, die unterschiedlichen Bewertungen, daraus abgeleitete Forderungen aber auch die spürbaren Einschränkungen im Alltagsleben sorgen inzwischen für eine gewisse Abstumpfung.
Da gibt es Kurven, die „abflachen“, trotzdem Warnungen vor der kommenden „großen Welle“. Da gibt es Forderungen nach Lockerungen der Allgemeinverfügungen und gleichzeitig die Prognose, dass die Pandemie das Miteinander bis in den Herbst hinein im Griff haben wird.
Dabei gerät eine stetig wachsende Gruppe aus dem Fokus, die reichlich mehr Aufmerksamkeit verdient hätte: Die als geheilt entlassenen Corona-Infizierten. Diese Gruppe wird in den Statistiken nicht erfasst. Den Grund dafür liefert ausgerechnet das Infektionsschutzgesetz. Da von diesem Personenkreis – zumindest kurzfristig – keine Ansteckungsgefahr ausgeht, gefährdet er auch niemanden. Das unterscheidet ihn ganz erheblich von den Infektionsfällen mit ihren unterschiedlichen Intensitäten und Krankheitsverläufen. Leider gibt es noch keine gesicherten wissenschaftlichen Erkenntnisse über den tatsächlichen Grad der durch eine Genesung erworbenen Immunität.
Trotzdem lohnt es sich, diese Menschen genau zu betrachten. Unbestritten ist nämlich, dass sie durch ihren zusätzlichen Schutz bei einem medizinischen oder pflegerischen Einsatz einer geringeren Gefährdung unterliegen. Der DRK Kreisverband Parchim ist daher seit Bekanntwerden des ersten Genesungsfalles in Mecklenburg-Vorpommern mit dem Landkreis Ludwigslust-Parchim über ein Immunitätsregister zur Erfassung als geheilt Entlassener im Dialog. Gerade in dieser Zielgruppe befindet sich eine wachsende Anzahl von Personen, die im Fall der angekündigten „großen Welle“ die pflegerische Versorgung sicherstellen können.
Ein solches Vorhaben ist mit einem enormen Aufwand verbunden. Das überrascht dabei nicht wirklich. Allein durch die fehlende gesetzliche Grundlage würde dieses Register zur Zeit auf absoluter Freiwilligkeit fußen. Denkbare Benefits für die Registrierten bestünden dann eventuell in Ausnahmen von den strikten Alltagsauflagen – eine komplette Befreiung wäre aber in der Praxis nicht durchsetzbar und damit absolut nicht mehrheitsfähig.
Dass als geheilt Entlassene selbst einen klaren Blick auf ihre Situation haben, zeigt ein Hilfsangebot, das den Kreisverband aktuell erreichte. Es meldete sich eine junge Frau, die gerade jetzt ihr Studium abgeschlossen hat. Sie ist sich der Tatsache bewusst, dass ihre Bemühungen um eine Anstellungen in eine regelrechte „Unzeit“ fallen. Daher das Angebot nach ihrer Corona-Genesung: „Vor einer Woche kam ich mit dem negativen Testergebnis aus meiner Quarantäne nach durchstandener Corona-Infizierung.
Dementsprechend sollte ich nun immun sein und für mich und meine Umwelt ein geringes Risiko darstellen. Gibt es irgendein Job oder kleine Aufgabe, in der ich bei Ihnen im Deutschen Roten Kreuz helfen kann?“