Für eine Teilnahme an einem FSJ entstehen keine Kosten außer der klassischen Lebenshaltungskosten. Die Teilnehmerinnen und Teilnehmer erhalten ein angemessenes monatliches Taschengeld. Freiwillige sind während ihrer Dienstzeit grundsätzlich Mitglied in der gesetzlichen Renten-, Unfall-, Kranken-, Pflege- und Arbeitslosenversicherung. Alle Sozialversicherungsbeiträge werden vom Träger bzw. von der Einsatzstelle gezahlt. DRK Träger oder Einsatzstelle können eventuell Unterkunft, Verpflegung und Arbeitskleidung zur Verfügung stellen. Ist das nicht der Fall, können Geldersatzleistungen gezahlt werden. Zusätzlich besteht für Freiwillige im FSJ Anspruch auf Kindergeld bis zur Vollendung des 25. Lebensjahres.