§1 und §2 der Satzung des DRK Parchim

§1 – Selbstverständnis

(1) Das Deutsche Rote Kreuz ist die Gesamtheit aller Mitglieder, Verbände, Vereinigungen, privatrechtlichen Gesellschaften und Einrichtungen des Roten Kreuzes in der Bundesrepublik Deutschland. Die Mitgliedschaft im Deutschen Roten Kreuz steht ohne Unterschied der Nationalität, der ethnischen Zugehörigkeit, des Geschlechts, der Religion und der politischen Überzeugung allen offen, die gewillt sind, bei der Erfüllung der Aufgaben des Deutschen Roten Kreuzes mitzuwirken.


(2) Der Deutsches Rotes Kreuz Kreisverband Parchim e. V. bekennt sich zu den sieben Grundsätzen der Internationalen Rotkreuz- und Rothalbmondbewegung:

  • Menschlichkeit
  • Unparteilichkeit
  • Neutralität
  • Unabhängigkeit
  • Freiwilligkeit
  • Einheit 
  • Universalität


Diese Grundsätze sind für alle Verbände, Vereinigungen, privatrechtlichen Gesellschaften und Einrichtungen des Deutschen Roten Kreuzes Kreisverband Parchim e.V. sowie deren Mitglieder verbindlich.
Das Deutsche Rote Kreuz ist gemeinsam mit dem Internationalen Komitee vom Roten Kreuz (IKRK), der Internationalen Föderation der Rotkreuz- und Rothalbmond-Gesellschaften sowie den anderen anerkannten Nationalen Rotkreuz- und Rothalbmond-Gesellschaften ein Bestandteil der Internationalen Rotkreuz- und Rothalbmondbewegung.


(3) Der Deutsches Rotes Kreuz Kreisverband Parchim e.V. ist Mitgliedsverband des Deutschen Roten Kreuzes Landesverband Mecklenburg-Vorpommern e.V.. Der Kreisverband Parchim e.V. ist die Gesamtheit seiner Gliederungen (nachgeordneten Verbänden, Organisationen, privatrechtlichen Gesellschaften und Einrichtungen) sowie deren Mitglieder auf dem Gebiet des Landkreises (ehemals/alt) Parchim.


(4) Als Mitglied des Deutsches Rotes Kreuz Landesverbandes Mecklenburg-Vorpommern e.V. nimmt der Deutsches Rotes Kreuz Kreisverband Parchim e.V. die Aufgaben wahr, die sich aus den Genfer Abkommen von 1949 und ihren Zusatzprotokollen und den Beschlüssen der Internationalen Konferenz des Roten Kreuzes und Roten Halbmonds ergeben. Er achtet auf deren Durchführung im Gebiet des Kreisverbandes und vertritt in Wort, Schrift und Tat die Ideen der Nächstenliebe, der Völkerverständigung und des Friedens.


(5) Der Deutsches Rotes Kreuz Kreisverband Parchim e.V. ist ein anerkannter Verband der Freien Wohlfahrtspflege. Er nimmt die Interessen derjenigen wahr, die der Hilfe und Unterstützung bedürfen, um soziale Benachteiligung, Not und menschenunwürdige Situationen zu beseitigen sowie auf die Verbesserung der individuellen, familiären und sozialen Lebensbedingungen hinzuwirken.


(6) Das Jugendrotkreuz ist der anerkannte und eigenverantwortliche Jugendverband des Deutschen Roten Kreuzes. Durch seine Erziehungs- und Bildungsarbeit führt das Jugendrotkreuz junge Menschen an das Ideengut des Roten Kreuzes heran und trägt zur Verwirklichung seiner Aufgaben bei. Das Jugendrotkreuz des Kreisverbandes vertritt die Interessen der jungen Menschen des Deutschen Roten Kreuzes im Kreisverband.

§2 – Aufgaben

(1) Der Deutsches Rotes Kreuz Kreisverband Parchim e.V. stellt sich aufgrund seines Selbstverständnisses (§1) und seiner Möglichkeiten (§34) folgende Aufgaben.

  • Hilfe für die Opfer von bewaffneten Konflikten, Naturkatastrophen und 
    anderen Notsituationen,
  • Verhütung und Linderung menschlicher Leiden, die sich aus Krankheit, Verletzung, Behinderung oder Benachteiligung ergeben,
  • Förderung der Gesundheit, der Wohlfahrt und der Bildung, 
  • Förderung der Arbeit mit Kindern und Jugendlichen,
  • Förderung der Entwicklung nationaler Rotkreuz- und Rothalbmond-Gesellschaften im Rahmen der Satzungen und Statuten der Rotkreuz- und Rothalbmondbewegung,
  • Förderung der Tätigkeit und Zusammenarbeit seiner Mitgliedsverbände,
  • Durchführung der Blutspendetermine und Betreuung der Blutspender,
  • Suchdienst und Familienzusammenführung,
  • Förderung der Rettung aus Lebensgefahr (u.a. Bergrettung, Wasserrettung) einschließlich der dazugehörenden Aktivitäten, wie Rettungsschwimmen sowie die Durchführung rettungssportlicher Übungen und Wettbewerbe.


Er fördert die satzungsgemäße Aus-, Fort- und Weiterbildung seiner Mitglieder und Mitarbeiter wie auch der Bevölkerung.


Die Verwirklichung der Satzungsaufgaben erfolgt auch durch ein planmäßiges Zusammenwirken mittels eines gemeinsamen, inhaltlich aufeinander abgestimmten und koordinierten Wirkens im Rahmen der in diesem Absatz 1 benannten Aufgaben (Zwecke) oder einzelner der benannten Aufgaben (Zwecke) in Form von allgemeinen Verwaltungs- und Serviceleistungen (vgl. Anlage, die nicht Bestandteil der Satzung ist), mit seinen steuerbegünstigten Tochtergesellschaften (nachgewiesen durch Anlage, welche nicht Bestandteil der Satzung sind), sofern diese die Voraussetzungen der §§ 51 bis 68 AO erfüllen und die Kooperation den jeweiligen Zweckbetrieben dient. Die allgemeinen Verwaltungs- und Servicedienstleistungen beinhalten insbesondere:

  • Erbringung der Lohn- und/ der Finanzbuchhaltung
  • Dienstleistungen wie Personalwesen, Versicherungen, Schriftverkehr und sonstige Verwaltungsdienstleistungen
  • Projektdienstleistungen inklusive Bauprojekte
  • Erbringung von IT-Dienstleistungen
  • Überlassung von Personal
  • Überlassung von Immobilien und Räumen für gemeinnützige und mildtätige Zwecke
  • sonstige Dienstleistungen


(2) Das Deutsche Rote Kreuz e. V. nimmt als freiwillige Hilfsgesellschaft für die deutschen Behörden im humanitären Bereich die Aufgaben wahr, die sich aus den Genfer Abkommen von 1949, ihren Zusatzprotokollen und dem DRK-Gesetz ergeben. Zu diesen Aufgaben gehören insbesondere: 

  • die Verbreitung von Kenntnissen über das humanitäre Völkerrecht sowie die Grundsätze und Ideale der Internationalen Rotkreuz- und Rothalbmond-Bewegung,
  • die Mitwirkung im Sanitätsdienst der Bundeswehr einschließlich des Einsatzes von Lazarettschiffen,
  • die Wahrnehmung der Aufgaben eines amtlichen Auskunftsbüros,
  • die Vermittlung von Familienschriftwechseln.


(3) Der Deutsches Rotes Kreuz Kreisverband Parchim e. V. wirbt für seine Aufgaben in der Bevölkerung. Er sammelt für die Erfüllung dieser Aufgaben Spenden.