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Freiwilliges Soziales Jahr (FSJ) beim DRK Kreisverband Parchim e.V.

Personalwesen

Deutsches Rotes Kreuz
Kreisverband Parchim e.V.

Moltkeplatz 3
19370 Parchim

Tel.: 03871 / 622 568


Ein Freiwilliges Soziales Jahr bietet jungen Menschen im Alter bis zu 27 Jahren eine Menge an Möglichkeiten, sich zu orientieren und zugleich für Andere etwas Gutes zu tun.

Bei einem Einsatz in unseren Einrichtungen der Altenpflege, des Ehrenamts und der Kindertagesstätten kannst Du soziale und fachliche Kompetenzen erwerben, an Selbstständigkeit und Selbstvertrauen gewinnen. Zudem kannst Du Dir einen ersten Einblick darüber verschaffen, was Dich in der Arbeitswelt erwartet.

Was ist ein FSJ?

  • Ein Freiwilliges Soziales Jahr
  • Ein Berufsfindungs- / Orientierungsjahr
  • Eine Hilfstätigkeit im sozialen Bereich
  • Ein Überbrückungsjahr

Wie lange dauert ein FSJ?

Die Dauer eines Freiwilligen Sozialen Jahres beträgt in der Regel 12 Monate. In Ausnahmefällen kann die Dauer auf 12 Monate verkürzt oder auf 18 Monate verlängert werden.

Wann geht es los?

Das FSJ beginnt jeweils am 1. September eines Jahres.

Was wird mir geboten?

  • Ein Monatliches Taschengeld
  • Sozialversicherungen (Kranken-, Renten-, Arbeitslosen- und Pflegeversicherung)
  • Pädagogische Begleitseminare
  • Zertifikat und Referenz nach Beendigung
  • Ein gesetzlicher Urlaubsanspruch

Wer kann ein FSJ machen?

  • Jeder Jugendliche zwischen 15 und 26 Jahren, der die Vollzeitschulpflicht erfüllt hat
  • Du hast die deutsche Staatsbürgerschaft
  • Wenn Du Interesse daran hast, eine Menge Erfahrungen und Eindrücke aus der Arbeitswelt zu sammeln
  • Du motiviert bist, Dich praktisch im sozialen Bereich auszuprobieren
  • Es Dir Freude macht, anderen Menschen zu helfen

Was bringt mir ein FSJ?

  • Teste Dich in einer ganztägigen Hilfstätigkeit im sozialen Bereich
  • Übe Dich im Umgang mit Menschen und übernehme Verantwortung
  • Nutze die Zeit zur Orientierung, Berufsfindung oder auch als Praktikum für Deine Berufliche Zukunft

Wird das Jahr anerkannt - z.B. bei der Rente?

Dein freiwilliges Engagement in gemeinwohlorientierten Einrichtungen wird vom Staat honoriert: Du kannst während dieser Zeit ohne eigene Beiträge Anwartschaften für Deine spätere Rente aufbauen. 

 

Alle Informationen zu Freiwilligendienste und Rente findest Du hier.

Viele weitere Informationen und Broschüren dazu findest Du auf den Seiten der Rentenkasse.

Du hast noch Fragen?

Wende Dich gerne an unseren Fachbereich Personal per Telefon: 03871 62 25 68 oder schreibe uns eine Mail an: personal(at)drk-parchim.de.

Du willst Dich nicht festlegen?

 Einfach reinschnuppern: www.drk-parchim.de/aktiven-anmeldung.html

  • Welche Angebote macht mir das DRK?

    Das Deutsche Rote Kreuz bietet seit 1964 jungen Menschen die Möglichkeit, sich freiwillig sozial zu engagieren. Jährlich nehmen etwa 10.000 junge Menschen dieses Angebot an. Der freiwillige Einsatz wird ganztägig in einer pflegerischen, erzieherischen oder hauswirtschaftlichen Tätigkeit geleistet.

    Der Kreisverband Parchim e.V. bietet FSJ Stellen in folgenden Einsatzfeldern an:

    • Ehrenamt
    • Altenpflege
    • Kindertagesstätten

     

    Das Freiwillige Soziale Jahr (FSJ) ist ein gesetzlich abgesichertes soziales Bildungsjahr für junge Menschen. Im FSJ leisten Jugendliche praktische Arbeit in Krankenhäusern, Altenheimen, Behinderteneinrichtungen oder Sozialstationen und nehmen daneben an persönlichkeitsbildenden Seminaren teil.

    Wer kann teilnehmen?

    Das FSJ wendet sich an junge Menschen im Alter zwischen 15 und 26 Jahren. Die Teilnehmerinnen und Teilnehmer haben die Möglichkeit, verschiedene Einsatzfelder  sozialer Berufe kennen zu lernen.

    Sie lernen ihre eigenen Fähigkeiten einzuschätzen und erfahren, wie ihre Tätigkeit von anderen wahrgenommen und bewertet wird. Das FSJ hilft ihnen häufig, sich über ihren zukünftigen beruflichen Weg klar zu werden.

  • Wie finde ich die richtige Einsatzstelle?

    Das DRK bietet aufgrund der Vielzahl von Einrichtungen gute Möglichkeiten, eine den individuellen Interessen und Fähigkeiten der Jugendlichen entsprechende Einsatzstelle zu finden. Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der regionalen DRK-Träger klären dies in einem persönlichen Gespräch mit den Interessenten. Es besteht in vielen Fällen die Möglichkeit, einen Tag lang bei der vorgesehenen Einsatzstelle zu hospitieren.

    Der Beginn eines Freiwilligendienstes kann mit dem Träger individuell vereinbart werden. In der Regel beginnt der Freiwilligendienst jedoch zum 1. September eine Jahres. Die Teilnehmerinnen und Teilnehmer erhalten ein angemessenes monatliches Taschengeld. Freiwillige sind während ihrer freiwilligen Dienstzeit grundsätzlich Mitglied in der gesetzlichen Renten-, Unfall-, Kranken-, Pflege- und Arbeitslosenversicherung. Alle Sozialversicherungsbeiträge werden vom Träger bzw. von der Einsatzstelle gezahlt. DRK-Träger oder Einsatzstelle können Unterkunft, Verpflegung und Arbeitskleidung zur Verfügung stellen. Können Unterkunft, Verpflegung und Arbeitskleidung nicht zur Verfügung gestellt werden, können Geldersatzleistungen gezahlt werden. Ob und in welchem Umfang Unterkunft, Verpflegung und Arbeitskleidung zur Verfügung gestellt oder Geldersatzleistungen dafür gezahlt werden, ist bei dem jeweiligen DRK-Träger bzw. Einsatzstelle zu erfragen.

    Weitere Auskünfte erteilen die FSJ-Träger des DRK (siehe oben), die auch die Anmeldungen entgegen nehmen.

  • Wird das Freiwillige Soziale Jahr vergütet? Ist das FSJ mit Unterkunft?

    Für eine Teilnahme an einem FSJ entstehen keine Kosten außer der klassischen Lebenshaltungskosten. Die Teilnehmerinnen und Teilnehmer erhalten ein angemessenes monatliches Taschengeld. Freiwillige sind während ihrer Dienstzeit grundsätzlich Mitglied in der gesetzlichen Renten-, Unfall-, Kranken-, Pflege- und Arbeitslosenversicherung. Alle Sozialversicherungsbeiträge werden vom Träger bzw. von der Einsatzstelle gezahlt. DRK Träger oder Einsatzstelle können eventuell Unterkunft, Verpflegung und Arbeitskleidung zur Verfügung stellen. Ist das nicht der Fall, können Geldersatzleistungen gezahlt werden. Zusätzlich besteht für Freiwillige im FSJ Anspruch auf Kindergeld bis zur Vollendung des 25. Lebensjahres.