Ambulante Dienste / Sozialstationen
Unsere Pflege kommt wie gerufen!
Die DRK Sozialstationen in Parchim, Lübz und Sternberg versorgen ca. 350 Klienten im Landkreis Parchim in ihrer häuslichen Umgebung. Ambulante Pflege in den eigenen vier Wänden, für uns bedeutet dies: liebevolle Betreuung, orientiert an den persönlichen Bedürfnissen. Wir sorgen dafür, dass unsere Klienten weiterhin ein selbstbestimmtes Leben führen können. Wir sind 24 Stunden erreichbar und bieten ihnen individuelle Pflege auf hohem Qualitätsniveau.
Rundum gut versorgt heißt:
- Medizinische Behandlungen wie Spritzen, Medikamentengaben, Verbände
- Körperpflege
- Zubereiten und Darreichen von Mahlzeiten
- Hilfe im Haushalt
- Einkaufen
- Beratungen zur Pflege
- Pflegeberatungen für Empfänger von Pflegegeld
- Urlaubs- und Verhinderungspflege
- Betreuungs- und Entlastungsleistungen
Aufgabe unserer Pflegekräfte ist es, Ihre bzw. die Selbständigkeit Ihres Angehörigen trotz Alter, Krankheit oder Behinderung so lange wie möglich zu erhalten. Oft kann dank der häuslichen Pflege eine Heimunterbringung oder ein Krankenhausaufenthalt verkürzt oder ganz vermieden werden. Je nach Ihrem individuellem Hilfe- und Pflegebedarf bieten unsere ambulanten Dienste sowohl körperbezogene Pflegemaßnahmen als auch Behandlungspflege an.
Sprechen Sie uns an, wir beraten Sie gerne.
Unsere Pflegedienste kooperieren mit:
- niedergelassenen Ärzten
- Sanitätshäusern
- Apotheken
- Sozialdiensten der Krankenhäuser
- Kranken- und Pflegekassen
- Menüservices
- Tagespflege
- Hausnotruf
Wir beschäftigen motivierte und fachkompetente Mitarbeiter, welche Ihnen eine 24 Stunden Rufbereitschaft bieten. Das alles ermöglicht Ihnen eine individuelle Hilfe auf hohem Qualitätsniveau.
Unsere Einrichtungen
Sozialstation Sternberg
Am Berge 1
19406 Sternberg
Tel.: 03847 43 59 705
Sozialstation Parchim
Juri-Gagarin-Ring 2
19370 Parchim
Tel.: 03871 44 10 45
Sozialstation Lübz
Scharnhorststr. 26A
19386 Lübz
Tel.: 038731 56 20 14
Wo kann ich mehr erfahren?
Für weitere Auskünfte wenden Sie sich an unseren ambulanten Pflegedienst bei Ihnen vor Ort. Wir beraten Sie gerne anhand Ihrer individuellen Situation und klären auch die Fragen der Finanzierung. Wir erstellen Ihnen ein individuelles Leistungsangebot, das Ihrem selbstbestimmten Leben und Ihrem Bedarf entspricht. Sie entscheiden dann selbst, welche Leistungen Sie konkret haben möchten.
1. Körperbezogene Pflegemaßnahmen
Körperbezogene Pflegemaßnahmen sind eine wichtige Tätigkeit unseres Pflegedienstes. Dazu gehören im Sinne des SGB XI pflegerische Hilfen aus den Bereichen Körperpflege, Ernährung, Mobilität und Prophylaxen:
- Körperpflege (Pflege im Bett, am Waschbecken, Dusche, Vollbad oder Teilbad)
- Hautpflege, Haarpflege
- Aus- und Ankleiden
- Mobilisation, Bett richten
- Mundpflege, Rasur
- Lagerung, Krankenbeobachtung
- Vorbeugende Maßnahmen, z.B. zur Verhinderung von Druckgeschwüren, Gelenkversteifungen und bei Lungenentzündungen
- Hilfe bei der Nahrungsaufnahme
- Begleitung zum WC mit Hilfestellung und anschließender Reinigung
2. Behandlungspflege
Die Behandlungspflege nach SGB V umfasst die Ausführung ärztlicher Verordnungen bzw. medizinischer Maßnahmen zur Sicherung der ärztlichen Behandlung durch unser ausgebildetes Fachpersonal. Wir arbeiten eng mit Hausärzten, Krankenkasse etc. zusammen, um eine optimale Versorgung zu sichern. Beispiele sind:
- Injektionen
- Verbände
- Katheter legen und wechseln
- Physikalische Maßnahmen, z.B. Einreibungen
- Dekubitus-Versorgung
- Augentropfen verabreichen
- Medikamentenkontrollen und -verabreichung
- Pflege von Tracheostoma
- Stoma-Versorgung
- Einläufe
- Enterale Ernährung über PEG Sonde
- Parenterale Ernährung über Port
3. Verhinderungspflege
Ist eine Pflegeperson wegen Erholungsurlaub, Krankheit oder aus anderen Gründen an der Pflege gehindert, übernimmt die Pflegekasse auf Antrag die Kosten einer notwendigen Ersatzpflege für längstens vier Wochen je Kalenderjahr. Voraussetzung ist, dass der oder die Pflegebedürftige mindestens sechs Monate in einen Pflegegrad eingestuft ist.
Für die Ersatzpflege übernimmt die Pflegekasse bis zu 1.612 € im Kalenderjahr. Auch ein Abruf zur stundenweisen Leitungserbringung ist möglich. Details erfahren sie bei unseren Sozialstationen.
Wir bieten Ihnen die Betreuung, die Erbringung individueller Hilfen für die Zeit Ihrer Abwesenheit. Sie als Pflegeperson können die Zeit für sich nutzen, um sich zu erholen, Termine wahrzunehmen oder einfach einmal Zeit für sich selbst zu haben. Die Verhinderungspflege wird auf Antrag bei der Pflegekasse gewährt.
4. Kurzzeitpflege bei fehlender Pflegebedürftigkeit
Patienten erhalten u.a. Anspruch auf Kurzzeitpflege nach § 37 c SGB V, wenn sie
- aus dem Krankenhaus entlassen werden
- noch nicht rehafähig sind
- kein familiäres oder soziales Umfeld zur Versorgung vor Ort zur Verfügung steht
Der Leistungsanspruch des SBG V ist an die Kurzzeitpflege in der Pflegeversicherung (§ 42 SGB XI) angelehnt:
- Beschränkung des Anspruchs auf vier Wochen im Jahr
- Übernahme der pflegebedingten Aufwendungen, der Aufwendungen der sozialen Betreuung sowie der Aufwendungen der Leistungen der medizinischen Behandlungspflege bis zu einem Höchstbetrag von derzeit 1.612 €
- Leistungserbringung u.a. durch zugelassene Pflegeeinrichtungen nach dem SGB XI
5. Betreuungs- und Entlastungsleistungen
Pflegebedürftige in häuslicher Pflege haben Anspruch auf einen Entlastungsbetrag in Höhe von bis zu125 Euro monatlich. Der Betrag dient der Erstattung von Aufwendungen im Zusammenhang mit der Inanspruchnahme von
- Leistungen der Tages- oder Nachtpflege,
- Leistungen der Kurzzeitpflege,
- Leistungen der ambulanten Pflegedienste im Sinne des § 36, in den Pflegegraden 2 bis 5 jedoch nicht für die Leistung körperbezogener Pflegemaßnahmen,
- Leistungen der nach Landesrecht anerkannten Angebote zur Unterstützung im Alltag im Sinne des § 45a.
Diese Leistung beinhaltet:
- Unterstützung von Aktivitäten im häuslichen Umfeld
- Kommunikation und der Aufrechterhaltung sozialer Kontakte
- Unterstützung bei der Gestaltung des häuslichen Alltags
- Hilfen zur Entwicklung und Aufrechterhaltung einer Tagesstruktur
- Durchführung bedürfnisgerechter Beschäftigungen
- Einhaltung eines bedürfnisgerechten Tag-/Nacht-Rhythmus
Dies umfasst zum Beispiel:
- Unterhaltungen und allgemeine Begleitung beim Spaziergang, beim Einkauf, bei hauswirtschaftlichen Tätigkeiten
- Beschäftigung und Beaufsichtigung z. B. Spielen, Vorlesen
- Biografiearbeit (Erinnerungsarbeit)
6. Beratungseinsätze
Wenn sich Pflegebedürftige durch Angehörige oder Freunde in der eigenen häuslichen Umgebungpflegen lassen, dann können Sie dafür von der Pflegekasse Pflegegeld erhalten (§ 45a SGB XI ).Damit in solchen Situationen trotzdem eine Qualitätssicherung stattfindet und der pflegendeAngehörige nicht allein gelassen wird , findet in wiederkehrenden Intervallen ein obligatorischerPflegebesuch durch einen Pflegedienst statt.
Die Beratungsbesuche und -gespräche sollen der pflegenden Person pflegefachliche Unterstützung bieten, um so die Qualität für die häusliche Pflege zu gewährleisten.
- bei Pflegegrad 2 und 3: mindestens 1 x halbjährlich bei
- Pflegegrad 4 und 5: mindestens 1 x vierteljährlich
Die Kosten für die Beratung wird je nach Versichertem von der Pflegekasse bzw. der
Privatversicherung übernommen, bei Beihilfeberechtigten entsprechend von den
Beihilfefestsetzungsstellen.