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30 Jahre Schwangerschaftsberatung des DRK in Sternberg - Wir gratulieren!

In der Sternberger Beratungsstelle: Barbara Guth (r.) mit Verwaltungsmitarbeiterin Yvonne Thomsen. Foto: Michael Beitien

Die Schwangerschaftsberatungsstelle des Deutschen Roten Kreuzes in Sternberg ist eine wichtige Adresse für werdende Mütter.

Schwangerschaftsberatung des DRK in Sternberg vor 30 Jahren ins Leben gerufen

Viele Frauen kommen hierher, weil sie sich für eine Mutter-Kind-Kur interessieren, weil sie eine psychosoziale Beratung benötigen, auf finanzielle Hilfe bei der ersten Ausstattung ihrer Babys hoffen oder auch viele andere Fragen zur Schwangerschaft haben. Sie alle wollen ihr Baby zur Welt bringen. Nur jede zehnte Frau sucht die Beratungsstelle wegen eines Schwangerschaftsabbruchs auf. Damit das straffrei bleibt, ist ein Nachweis nötig, dass sich die Frauen vorher Rat geholt haben. Genau diese Pflicht zur Beratung war der Anlass, dass in ganz Deutschland Schwangerschaftsberatungsstellen entstanden sind. So auch in Sternberg am 24. September 1991, also vorgenau 30 Jahren.

Barbara Guth, die Leiterin der Sternberger Beratungsstelle, erinnert an den Ausgangspunkt vor drei Jahrzehnten. Mit der Wiedervereinigung beider deutscher Staaten sei eine Neuregelung des Paragraphen 218 im Strafgesetzbuch zum Schwangerschaftsabbruch notwendig geworden. Im Einigungsvertrag zwischen der DDR und der BRD wurde der Gesetzgeber zur Schaffung einer einheitlichen Regelung zum Schutz des ungeborenen Lebens verpflichtet. „Bis dahin galt in der BRD seit 1976 die Indikationsregelung. Diese erlaubte ungewollt schwangeren Frauen nur einen Abbruch, wenn ein besonderer Grund vorlag. In der DDR galt die Fristenregelung, die einen Schwangerschaftsabbruch bis zur zwölften Woche ermöglichte“, so Barbara Guth.

Lange wurde seinerzeit um eine bundeseinheitliche Lösung gerungen. „Schließlich einigte man sich auf eine Fristenregelung mit Beratungspflicht. Für die westdeutschen Frauen bestand erstmalig ein Recht auf einen Schwangerschaftsabbruch ohne Indikation, für die ostdeutschen Frauen bestand nun eine Beratungspflicht“, erzählt Guth. Ein Abbruch nach Beratung blieb nach der Neuregelung zwar „straffrei“, aber selbst heute gilt er als „rechtswidrig“, erklärt Barbara Guth. „Damit wurden die Kosten für diesen medizinischen Eingriff nicht mehr von den Krankenkassen getragen. Gerade die ostdeutschen Frauen fühlten sich als Verlierer der Reform.“ 350 Euro müssen Frauen heute für den Eingriff selbst zahlen, so die Beraterin. Ausnahmen gibt es beispielsweise, wenn die Abtreibung einen medizinischen Grund hat oder eine Frau Opfer einer Vergewaltigung wurde. Bei Bedürftigen gehen die Krankenkassen in Vorleistung und holen sich das Geld vom Staat zurück. 1991 wurden die ersten Schwangerschaftsberatungsstellen unter Trägerschaft des Deutschen Roten Kreuzes in MV aufgebaut. Allein in den vergangenen zehn Jahren fanden hier in Sternberg 3265 Gespräche statt. „Das Anliegen der Ratsuchenden bestimmt die Beratungsinhalte“, sagt Barbara Guth. „Wir geben den Rahmen vor, in dem sich jede Person freiwillig, wertgeschätzt, ohne Angst, auf Wunsch anonym, kostenlos und vertraulich beraten lassen kann.“ Pro Jahr werden hier 30 bis 40 Bescheinigungen für einen straffreien Schwangerschaftsabbruch ausgestellt. Im Laufe der vergangenen 30 Jahre hat die Einrichtung viele neue Aufgaben übernommen. Dazu gehört die Beratung von angehenden Müttern, die laut den Befunden ein krankes Kind zur Welt bringen werden. Rat gibt es beispielsweise auch zu Kinderwunschbehandlung, Fehlgeburten, Trauerbegleitung, Gewalt und Stalking, Adoption, vertraulicher Geburt, Vaterschaftsanerkennung, Schulden oder Elterngeld. Auch Aufklärungsveranstaltungen in Bildungseinrichtungen des Landkreises Ludwigslust-Parchim finden statt. In den vergangenen zehn Jahren gab es 843 solcher Veranstaltungen mit über 11 000 Teilnehmern.

Michael Beitien - SVZ

Quelle: https://www.svz.de/33743362 ©2021