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Die Badesaison hat begonnen - Wasserwacht startet Badesaison 2020 unter besonderen Bedingungen

Wachleiter Jörg Braun und seine ehrenamtlichen DRK-Rettungsschwimmer sorgen auch in diesem Jahr am Zingster Strand für die Sicherheit der Urlauber und Einheimischen. Foto: Christine Mevius

Rettungsschwimmer führen Wachdienst unter besonderen Bedingungen durch

Nach der Lockerung der Corona-Kontaktbeschränkungen sichern jetzt die DRK-Rettungsschwimmer in Abstimmung mit den Kommunen nach und nach den Badebetrieb an Stränden und in Freibädern.

Im Laufe der nächsten Wochen werden voraussichtlich 1.300 Rettungsschwimmer an 63 Einsatzorten ihren Dienst aufnehmen. Die beschlossenen Lockerungen sind allerdings an besondere Hygienebestimmungen geknüpft. Diese sind unbedingt einzuhalten, damit die Ansteckungsquote mit dem Coronavirus in Mecklenburg-Vorpommern weiterhin deutschlandweit die niedrigste bleibt. Die Regeln zum Infektionsschutz werden in diesem Jahr also den Freizeitspaß an Stränden und in Bädern maßgeblich bestimmen. „Das bringt natürlich Änderungen im Alltag der Rettungsschwimmer mit sich. Ebenso, wie für alle anderen, gelten auch an und auf den Rettungstürmen die Abstandsregeln sowie Hygienebestimmungen. Wir haben für alle Standorte spezielle Sicherheits- und Hygienekonzepte erstellt und mit allen Rettungsschwimmern entsprechende Belehrungen durchgeführt“, erklärt Thomas Powasserat, Verantwortlicher für die DRK-Wasserwacht in Mecklenburg-Vorpommern. Zu den neuen Bestimmungen gehört unter anderem die Abstandsregel von 1,50 Metern zwischen den Rettungsschwimmern untereinander sowie zu den Badegästen. Strand- oder Freibadbesucher dürfen den Rettungsturm oder das Dienstzimmer nur noch nach Aufforderung betreten. Kleine Verletzungen werden unter freiem Himmel versorgt, schwerwiegende Verletzungen oder Erkrankungen, wie z. B. ein Herzinfarkt, weiterhin im Sanitätsraum des Rettungsturmes bzw. direkt am Unfallort. Bei allen Kontakten mit Verletzten tragen die Rettungsschwimmer selbstverständlich eine Mund-Nasen-Bedeckung. „Infektionsschutz- und das Einhalten der Abstandsregeln sind die Grundvoraussetzungen dafür, dass der Badebetrieb und der Freizeitspaß in und am Wasser derzeit überhaupt möglich ist. Deshalb bitten wir die Badegäste und Wassersportler, alle geltenden Regeln einzuhalten. Dazu gehören nach wie vor die Baderegeln sowie die Aufsichtspflicht der Eltern für ihre Kinder“, sagt Thomas Powasserat. Er hofft, dass die Rettungsschwimmer, ohne die das Baden nicht möglich wäre, keine Diskussionen mit Uneinsichtigen führen müssen. Schließlich sollten alle daran interessiert sein, dass die Lockerung der Corona-Schutzmaßnahmen nicht wieder rückgängig gemacht werden. Für die Umsetzung der Hygienekonzepte in den Freibädern sind übrigens die Betreiber zuständig. Wer sich hier ein erfrischendes Bad gönnen möchte, sollte sich am besten vorher über die aktuell geltenden Bedingungen informieren. cm / drk