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Elternbrief - Informationen aus unseren Kitas

die Landesregierung hat mit der erlassenen Allgemeinverfügung den Besuch von Kindertagespflege im Gebiet des Landes Mecklenburg-Vorpommern ab 16. März 2020 bis einschließlich Sonntag, den 19. April 2020 untersagt

Parchim, 2020-03-15

Liebe Eltern,

die Landesregierung hat mit der erlassenen Allgemeinverfügung zum Besuch von Schulen, Einrichtungen der Kindertagesförderung und der Kindertagespflege vom 14.3.2020 zur Eindämmung des Coronavirus, den Besuch von Kindertagesstätten für Kinder im Gebiet des Landes Mecklenburg-Vorpommern
ab 16. März 2020 bis einschließlich Sonntag, den 19. April 2020
untersagt. Im Rahmen einer Notfallbetreuung werden wir – bei dringendem Bedarf – eine Betreuung grundsätzlich nur für Kinder von Beschäftigten vorhalten, die mit der Wahrnehmung von Aufgaben zur Sicherung und Erhaltung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung betraut sind. Dies sind insbesondere:
  1. Feuerwehr (Berufsfeuerwehren und Schwerpunktfeuerwehren),
  2. Polizei,
  3. Strafvollzugsdienst,
  4. Rettungsdienst,
  5. medizinische Einrichtungen inklusive Apotheken,
  6. Justizeinrichtungen,
  7. ambulante und stationäre Pflegedienste,
  8. stationäre Betreuungseinrichtungen (z. B. für Hilfen zur Erziehung),
  9. die Produktion und die Versorgung mit Lebensmitteln und Waren des täglichen Bedarfs,
  10. Kommunale und Landesbehörden, Behörden und Organisationen mit Sicherheitsaufgaben, Einrichtungen und kommunale Unternehmen, soweit notwendig pflichtige Aufgaben und Aufgaben der Daseinsvorsorge (z. B. Wasserversorgung, Abwasser- und Abfallentsorgung, ÖPNV) zwingend wahrzunehmen sind.
!!!!!!!!!!!!  Eine Notfallbetreuung für hierüber hinausgehende Personengruppen ist nicht zulässig.!!!!!!!!!!!!!
Der dringende Bedarf der Notfallbetreuung ergibt sich ausschließlich für Eltern, wenn:
  • beide Eltern oder ein alleinerziehender Elternteil den genannten Berufsgruppen zugehörig sind
und
  •  diese Eltern keine Alternativbetreuung für ihre Kinder organisieren können.
Sind Sie in diesen o.g. Bereichen tätig und können die Kinderbetreuung nicht anderweitig organisieren, melden Sie sich bitte am Montag, 16.03.2020 bis 13.00 Uhr bei der Leiterin Ihrer Kindertagesstätte und beantragen eine Notfallbetreuung für Ihr Kind. Die Kita- Leitungen sind angewiesen, dass die Aufnahme der Kinder in die Notfallbetreuung sowie der Arbeitgeber der Eltern dokumentiert werden. Diese Angaben gehen noch am Montag, 16.3.20 an den Fachdienst Jugend des Landkreises Ludwigslust-Parchim, der Ihren Bedarf prüft. Sollten Sie die Notfallbetreuung unberechtigt in Anspruch nehmen, erwarten Sie Bußgelder.
In den benannten dringenden Notfällen steht Ihnen auch schon am Montag, 16.3.20 eine Notfallbetreuung für Ihre Kinder zur Verfügung.
Liebe Eltern, wir müssen in diesen Tagen noch mehr solidarisch zusammenrücken und uns alle für die Eindämmung der Verbreitung des Coronavirus verantwortlich fühlen. Wir danken Ihnen für Ihr Verständnis und die Besonnenheit. Mit freundlichen Grüßen Ines Müller Fachbereichsleiterin Kindertagesstätten

Download Elternbrief DRK Parchim (pdf)