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Erhöhte Wachsamkeit an Stränden und Badeseen - Badesaison 2020 unter Corona-Bedingungen

Zum Start der Badesaison und vor Beginn der Schulferien in den ers-ten Bundesländern weist die Wasserwacht des DRK Landesverban-des Mecklenburg-Vorpommern darauf hin, dass es in diesem Jahr zu einer erhöhten Gefahr von Badeunfällen kommt. Die Rettungs-schwimmer würden das Geschehen an Stränden und Seen unter Beachtung der geltenden Hygienevorschriften mit nochmals erhöhter Wachsamkeit verfolgen. | DRK-Wasserwacht befürchtet mehr Badeunfälle mit Kindern

Badesaison 2020 unter Corona-Bedingungen

  • Badesaison in den Ostseebädern wurde am 15. Mai gestartet
  • Auf Usedom bereits am 01.05. begonnen, bisher nur hauptamt-liches Personal eingesetzt, auf ehrenamtliche Rettungs-schwimmer (insbesondere aus anderen Bundesländern) wird bisher verzichtet.
  • Seit 25. Mai auch Öffnung der Badestellen an Binnenseen ge-stattet unter Beachtung der einschlägigen Hygiene- und Ab-standsregeln
  • Einhaltung der Verordnungen wird durch örtliche Gesundheits-ämter / Ordnungsämter überprüft
  • Abstandsregeln und Hygiene gilt auch für Rettungsschwimmer
  • Auf den Rettungstürmen sind die Rettungsschwimmer angehal-ten, mindestens 1,50m Abstand zu halten
  • Das führt ggf. auch zur Reduzierung des Personals auf den Ret-tungstürmen, wenn Abstandsgebot nicht eingehalten werden kann
  • Rettungsschwimmer werden bei Dienstantritt über die speziellen Regelungen informiert und zur Einhaltung belehrt
  • Problem ist auch die Unterbringung der auswärtigen RS – Un-terbringung in Mehrbettzimmern nicht möglich
  • Rettungsschwimmer, die zu Risikogruppen gehören, werden nicht eingesetzt

Besondere Hinweise auch beim Umgang mit Badegästen:

  • Der Zutritt zu den Rettungstürmen ist nur nach Aufforderung gestattet.
  • Abstandsgebot gilt auch zwischen Rettungsschwimmern und Badegästen
  • Bei Bagatellverletzungen (Pflasterkleben) leiten Rettungsschwimmer Patienten bei selbständig durchführbaren Wundversorgungen an und geben ggf. Material wie Pflaster unter Beachtung der Abstandregelungen weiter.
  • Bei notwendigem engerem Kontakt bei der Versorgung müssen Rettungsschwimmer und Badegäste einen Mundschutz tragen
  • Mundschutz wird ggf. auch am Rettungsturm ausgegeben (je nach Materialbestand).
  • Kontaktflächen sind regelmäßig zu desinfizieren
  • Verwendung von Einmal-Material
Landesverband Mecklenburg-Vorpommern e.V.
DRK-Wasserwacht Mecklenburg-Vorpommern Download PRESSEMITTEILUNG vom 9. Juni 2020